Ausbildung zum Brandschutz­helfer

Ab März startet wieder die Ausbildung zum Brandschutzhelfer. In der Technischen Regel ASR A2.2 (11/2012) werden die erforderlichen Brand­schutz­helfer im Unternehmen bezüglich Anzahl und Ausbildungs­inhalte konkretisiert.

Unser zertifizierter Ausbilder für Brandschutzhelfer führt die Schulung bei Ihnen vor Ort durch, so dass auch die besonderen Brandgefahren im Betrieb angesprochen werden.

Laden Sie sich hier unser Informations-PDF herunter.

Ausbildung / regelmäßige Schulung Ihrer Evakuierungs­helfer

Der Arbeitgeber ist nach ArbSchG §10/VDI 4062 zur Erstellung eines Räumungs- und Evakuierungs­konzeptes und zur Schulung seiner Mitarbeiter für den Räumungs- und Evakuierungs­fall verpflichtet. Die Arbeits­stätten­verordnung verpflichtet den Arbeit­geber, in angemessenen Zeit­abständen anhand der Objekt­pläne dies praxis­nah und mit den vorhandenen Rettungs­mitteln zu üben, wie sich Arbeit­nehmer und Besucher im Gefahr- und Katastrophen­fall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Wichtig ist dies insbesondere bei Publikums­verkehr, in Alten­heimen, Kranken­häusern, bei Behinderten­einrichtungen und Kinder­tages­stätten, aber auch Betrieben.

Wir erstellen Ihnen Ihr objekt­bezogenes Evakuierungs­konzept und schulen dazu Ihre Mitarbeiter in Theorie und in der Praxis.

Unsere Brandschutzbeauftragten nach VdS mit europaweiter CFPA-Anerkennung

Die Haftung für Sie als Betreiber ergibt sich aus einer Fülle von gesetzlichen Vorgaben und Regelungen (BGB §618, HGB §62, Industriebaurichtlinie, Musterbauverordnung, vfdb-Richtlinie, OWiG, ArbSchG, Versicherungsbedingungen der Brandversicherer).

Unsere Brandschutzbeauftragten verfügen über die Qualifikation und das Know-how für alle Branchen. Aufgaben sind unter anderem: Brandschutztechnische Begehungen und Beratungen mit Dokumentation, Erstellung bzw. Überarbeitungen der Brandschutzordnungen nach DIN 14096 Teil A – C, Brandschutzschulungen in Theorie und Praxis und vieles mehr.

Erstellung von Gefahrenanalysen

Je nach Gebäudeart und -nutzung führen wir mit Ihnen gemeinsam eine Gefahrenanalyse durch und zeigen Ihnen die Gebäudeschwachpunkte bzw. den Handlungsbedarf in Ihrer Brandschutzorganisation auf.

Zum Ende der Gefahrenanalyse führen wir mit Ihnen ein Abschlussgespräch: Sie erhalten dazu einen detailierten Bericht zur weiteren Bearbeitung / Abarbeitung der angesprochenen Punkte.

Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen,
Feuerwehrplänen, Laufkarten

Nach § 4 Abs. (4) ArbStättV hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungswegeplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art des Betriebes dies erfordern. Die Pläne müssen an geeigneten Stellen aushängen und sind in angemessenen Zeitabständen zu aktualisieren.

Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne für alle Gebäudearten nach der aktuellen Norm DIN ISO 23601. Unsere Übersichtlichen, mit CAD gezeichneten Pläne erhalten Sie zum Festpreis ungerahmt oder gerahmt in verschiedenen Formaten.

Weiterhin erstellen wir den für Ihr Gebäude erforderlichen Feuerwehrplan und stimmen diesen mit der zuständigen Brandschutzdienststelle ab. Sie erhalten die entsprechenden Ausdrucke selbstverständlich auch in elektronischer Form.

Brandschutzordnung, Alarmpäne, Krankenhauseinsatzplan und Evakuierungsplan

Die Erstellung von Brandschutzordungen nach DIN 14096 Teil A – C wird von uns auf Ihr Unternehmen zugeschnitten durchgeführt. Auch das Erstellen von Alarmplänen und Krankenhauseinsatzplänen in Abstimmung mit den Katastrophenschutzplänen der Länder und Kreise wird durch uns durchgeführt.

Evakuierungskonzepte als Vorlage für die Schulung der Evakuierungshelfer-Schulung erstellen wir objektbezogen.




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