Unsere Brandschutzbeauftragten nach VdS mit europaweiter CFPA-AnerkennungDie Haftung für Sie als Betreiber ergibt sich aus einer Fülle von gesetzlichen Vorgaben und Regelungen (BGB §618, HGB §62, Industriebaurichtlinie, Musterbauverordnung, vfdb-Richtlinie, OWiG, ArbSchG, Versicherungsbedingungen der Brandversicherer). Unsere Brandschutzbeauftragten verfügen über die Qualifikation und das Know-how für alle Branchen. Aufgaben sind unter anderem: Brandschutztechnische Begehungen und Beratungen mit Dokumentation, Erstellung bzw. Überarbeitungen der Brandschutzordnungen nach DIN 14096 Teil A – C, Brandschutzschulungen in Theorie und Praxis und vieles mehr.
Erstellung von Gefahrenanalysen
Je nach Gebäudeart und -nutzung führen wir mit Ihnen gemeinsam eine Gefahrenanalyse durch und zeigen Ihnen die Gebäudeschwachpunkte bzw. den Handlungsbedarf in Ihrer Brandschutzorganisation auf. Zum Ende der Gefahrenanalyse führen wir mit Ihnen ein Abschlussgespräch: Sie erhalten dazu einen detailierten Bericht zur weiteren Bearbeitung / Abarbeitung der angesprochenen Punkte. Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen,
Feuerwehrplänen, Laufkarten Nach § 4 Abs. (4) ArbStättV hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungswegeplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art des Betriebes dies erfordern. Die Pläne müssen an geeigneten Stellen aushängen und sind in angemessenen Zeitabständen zu aktualisieren. Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne für alle Gebäudearten nach der aktuellen Norm DIN ISO 23601. Unsere Übersichtlichen, mit CAD gezeichneten Pläne erhalten Sie zum Festpreis ungerahmt oder gerahmt in verschiedenen Formaten. Weiterhin erstellen wir den für Ihr Gebäude erforderlichen Feuerwehrplan und stimmen diesen mit der zuständigen Brandschutzdienststelle ab. Sie erhalten die entsprechenden Ausdrucke selbstverständlich auch in elektronischer Form. Brandschutzordnung, Alarmpäne, Krankenhauseinsatzplan und Evakuierungsplan
Die Erstellung von Brandschutzordungen nach DIN 14096 Teil A – C wird von uns auf Ihr Unternehmen zugeschnitten durchgeführt. Auch das Erstellen von Alarmplänen und Krankenhauseinsatzplänen in Abstimmung mit den Katastrophenschutzplänen der Länder und Kreise wird durch uns durchgeführt. Evakuierungskonzepte als Vorlage für die Schulung der Evakuierungshelfer-Schulung erstellen wir objektbezogen. |