Ausbildung zum Brandschutz­helfer

Ab März startet wieder die Ausbildung zum Brandschutzhelfer. In der Technischen Regel ASR A2.2 (11/2012) werden die erforderlichen Brand­schutz­helfer im Unternehmen bezüglich Anzahl und Ausbildungs­inhalte konkretisiert.

Unser zertifizierter Ausbilder für Brandschutzhelfer führt die Schulung bei Ihnen vor Ort durch, so dass auch die besonderen Brandgefahren im Betrieb angesprochen werden.

Laden Sie sich hier unser Informations-PDF herunter.

Ausbildung / regelmäßige Schulung Ihrer Evakuierungs­helfer

Der Arbeitgeber ist nach ArbSchG §10/VDI 4062 zur Erstellung eines Räumungs- und Evakuierungs­konzeptes und zur Schulung seiner Mitarbeiter für den Räumungs- und Evakuierungs­fall verpflichtet. Die Arbeits­stätten­verordnung verpflichtet den Arbeit­geber, in angemessenen Zeit­abständen anhand der Objekt­pläne dies praxis­nah und mit den vorhandenen Rettungs­mitteln zu üben, wie sich Arbeit­nehmer und Besucher im Gefahr- und Katastrophen­fall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Wichtig ist dies insbesondere bei Publikums­verkehr, in Alten­heimen, Kranken­häusern, bei Behinderten­einrichtungen und Kinder­tages­stätten, aber auch Betrieben.

Wir erstellen Ihnen Ihr objekt­bezogenes Evakuierungs­konzept und schulen dazu Ihre Mitarbeiter in Theorie und in der Praxis.

Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG/ArbSchG (DGUV Vorschrift 2)

Wir gewährleisten die gesetzeskonforme Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften durch unser Hauptbüro in Eltville am Rhein und unsere Mitarbeiter in den Außenbüros bei über 800 Unternehmen, Kommunen und Einrichtungen des Gesundheitswesens – jeweils zugeschnitten auf die jeweilige Betriebsform.

Dabei ist es uns wichtig, dass die zutreffenden Maßnahmen verständlich für Sie und Ihre Mitarbeiter angesprochen werden. Ein Mitarbeiter unseres Hauses steht Ihnen dafür als fester Ansprechpartner zur Verfügung .

Ob im Rahmen einer Gesamtbetreuung oder zur Unterstützung Ihres internen Arbeitsschutzverantwortlichen – wir sind Ihr kompetenter Partner, wenn es um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in ihrem Unternehmen geht!

Erstellung von Gefährdungs- und Belastungsanalyse

Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir Gefährdungsanalysen (bereichs- oder arbeitsplatzbezogen) und fertigen die erforderlichen Dokumentationen dazu an.

Als Teil der Dokumentation erhalten Sie ein ausführliches Maßnahmenprotokoll mit dem umzusetzenden Handlungsbedarf und praktischen Vorschlägen zur Umsetzung. Zum Abschluss findet hierzu ein detailliertes Gespräch mit Ihnen statt.

Erstellung von Arbeits- und Gefahrstoffverzeichnissen

Das geforderte Arbeits- und Gefahrstoffverzeichnis (AGV) wird durch unsere Gefahrstoffspezialisten mittels moderner Software erstellt. Das AGV enthält neben den Stoffbezeichnung, Herstellerangaben und Mengenangaben auch Gefahren- und Sicherheitshinweise (R- und S-Sätze bzw. P- und H-Sätze).

Unsere Verzeichnisse entsprechen den Vorgaben der CLP-Verordnung (GHS/REACH).

Insbesondere, wenn es um die Austauschpflicht von gefährlichen Stoffen oder es um das Treffen von besonderen Schutzmaßnahmen geht, wird die durch uns vorgenommene Auswertung mit Ihnen Punkt für Punkt besprochen.

Beratung bei Neu- und Umbauten

Bei Neu- und Umbauten bzw. Nutzungsänderungen sind an vielen Punkten – neben den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer – weitergehende, einschlägige Gesetze und Verordnungen, Vorgaben der Berufs­genossenschaften (BG), der Arbeitsstättenverordnung und mehr zu beachten.

Hier kann Ihnen die qualifizierte Beratung und Planung unserer Fachleute im Vorfeld helfen, Geld und Nerven für spätere Nachrüstungen zu sparen.





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