Ausbildung zum Brandschutz­helfer

Ab März startet wieder die Ausbildung zum Brandschutzhelfer. In der Technischen Regel ASR A2.2 (11/2012) werden die erforderlichen Brand­schutz­helfer im Unternehmen bezüglich Anzahl und Ausbildungs­inhalte konkretisiert.

Unser zertifizierter Ausbilder für Brandschutzhelfer führt die Schulung bei Ihnen vor Ort durch, so dass auch die besonderen Brandgefahren im Betrieb angesprochen werden.

Laden Sie sich hier unser Informations-PDF herunter.

Ausbildung / regelmäßige Schulung Ihrer Evakuierungs­helfer

Der Arbeitgeber ist nach ArbSchG §10/VDI 4062 zur Erstellung eines Räumungs- und Evakuierungs­konzeptes und zur Schulung seiner Mitarbeiter für den Räumungs- und Evakuierungs­fall verpflichtet. Die Arbeits­stätten­verordnung verpflichtet den Arbeit­geber, in angemessenen Zeit­abständen anhand der Objekt­pläne dies praxis­nah und mit den vorhandenen Rettungs­mitteln zu üben, wie sich Arbeit­nehmer und Besucher im Gefahr- und Katastrophen­fall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Wichtig ist dies insbesondere bei Publikums­verkehr, in Alten­heimen, Kranken­häusern, bei Behinderten­einrichtungen und Kinder­tages­stätten, aber auch Betrieben.

Wir erstellen Ihnen Ihr objekt­bezogenes Evakuierungs­konzept und schulen dazu Ihre Mitarbeiter in Theorie und in der Praxis.

Interesse an unseren Leistungen?

Wir erstellen Ihnen Ihr individuelles und detailliertes Angebot - kostenlos und unverbindlich! Zur Erstellung sind allerdings die exakten Angaben im folgenden Formular notwendig.

Nach Angebotserstellung setzen wir setzen uns gerne mit Ihnen in Verbindung.

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Welche unserer Leistungen kommt für Ihr Unternehmen in Frage?

Folgende Leistungen, die Bestandteil der Betreuungsverträge sind, können Sie selbstverständlich auch als Einzelleistung erhalten: