Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Ab März startet wieder die Ausbildung zum Brandschutzhelfer. In der Technischen Regel ASR A2.2 (11/2012) werden die erforderlichen Brandschutzhelfer im Unternehmen bezüglich Anzahl und Ausbildungsinhalte konkretisiert.
Unser zertifizierter Ausbilder für Brandschutzhelfer führt die Schulung bei Ihnen vor Ort durch, so dass auch die besonderen Brandgefahren im Betrieb angesprochen werden.
Laden Sie sich hier unser Informations-PDF herunter.
Ausbildung / regelmäßige Schulung Ihrer Evakuierungshelfer
Der Arbeitgeber ist nach ArbSchG §10/VDI 4062 zur Erstellung eines Räumungs- und Evakuierungskonzeptes und zur Schulung seiner Mitarbeiter für den Räumungs- und Evakuierungsfall verpflichtet. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, in angemessenen Zeitabständen anhand der Objektpläne dies praxisnah und mit den vorhandenen Rettungsmitteln zu üben, wie sich Arbeitnehmer und Besucher im Gefahr- und Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Wichtig ist dies insbesondere bei Publikumsverkehr, in Altenheimen, Krankenhäusern, bei Behinderteneinrichtungen und Kindertagesstätten, aber auch Betrieben.
Wir erstellen Ihnen Ihr objektbezogenes Evakuierungskonzept und schulen dazu Ihre Mitarbeiter in Theorie und in der Praxis.
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Arbeitsmedizinische Betreuung nach ASiG/ArbSchG (DGUV Vorschrift 2)
Die arbeitsmedizinische Betreuung und Beratung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 stellen wir durch unseren arbeitsmedizinischen Kooperationspartner sicher.
Um betriebliche Ausfallzeiten zu minimieren, kann die arbeitsmedizinische Betreuung auf Wunsch in mobilen Untersuchungsfahrzeugen bei Ihnen vor Ort erfolgen.
Sonstige Zusatzleistungen wie Schutzimpfungen und Leistungen nach BioStoffV etc. können selbstverständlich nach Absprache und Preisfestlegung direkt von den Arbeitsmedizinern erbracht werden.
Gerne lassen wir Ihnen hierzu ein aussagekräftiges Angebot erstellen.
Sprechen Sie uns diesbezüglich an.
Haben Sie allgemeine Fragen?
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