Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Ab März startet wieder die Ausbildung zum Brandschutzhelfer. In der Technischen Regel ASR A2.2 (11/2012) werden die erforderlichen Brandschutzhelfer im Unternehmen bezüglich Anzahl und Ausbildungsinhalte konkretisiert.
Unser zertifizierter Ausbilder für Brandschutzhelfer führt die Schulung bei Ihnen vor Ort durch, so dass auch die besonderen Brandgefahren im Betrieb angesprochen werden.
Laden Sie sich hier unser Informations-PDF herunter.
Ausbildung / regelmäßige Schulung Ihrer Evakuierungshelfer
Der Arbeitgeber ist nach ArbSchG §10/VDI 4062 zur Erstellung eines Räumungs- und Evakuierungskonzeptes und zur Schulung seiner Mitarbeiter für den Räumungs- und Evakuierungsfall verpflichtet. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, in angemessenen Zeitabständen anhand der Objektpläne dies praxisnah und mit den vorhandenen Rettungsmitteln zu üben, wie sich Arbeitnehmer und Besucher im Gefahr- und Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Wichtig ist dies insbesondere bei Publikumsverkehr, in Altenheimen, Krankenhäusern, bei Behinderteneinrichtungen und Kindertagesstätten, aber auch Betrieben.
Wir erstellen Ihnen Ihr objektbezogenes Evakuierungskonzept und schulen dazu Ihre Mitarbeiter in Theorie und in der Praxis.
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Verantwortung – Haftung – Prüfung
Immer wieder kommt es zu Unfällen auf Kinderspielplätzen. Nicht selten sind die Ursachen defekte, beschädigte oder fehlerhaft montierte Spielgeräte.
Die Verantwortung des Betreibers hinsichtlich des uneingeschränkten und verkehrssicheren Zustandes seiner Spielgeräte ist durch eine reine Sichtprüfung, wie diese oftmals durch eigenes Personal durchgeführt wird, nicht zu erreichen! Das stellt auch das OLG Celle in seinem Urteil 9U201/91 fest.
Eine Kontrolle in regelmäßigen Abständen durch sach- und fachkundige Prüfer mit der dazugehörenden Dokumentation ist daher Pflicht!
Unser Leistungsumfang
Der Prüfdienst von A&B GmbH bietet Ihnen die jährliche Generalüberprüfung durch Sachkundige inkl. der dazugehörenden Dokumentation – zu einem fairen, kalkulierbarem Festpreis pro Spielplatz.
Wir bieten:
- Jährliche Generalüberprüfung Ihrer Spielplätze
- Erstellung der Dokumentation
- Beratung bei Neuplanungen und Umgestaltungen von Spielplätzen
- Abnahmeinspektionen von Spielgeräten und Spielplätzen
Haben Sie allgemeine Fragen?
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