Ausbildung zum Brandschutz­helfer

Ab März startet wieder die Ausbildung zum Brandschutzhelfer. In der Technischen Regel ASR A2.2 (11/2012) werden die erforderlichen Brand­schutz­helfer im Unternehmen bezüglich Anzahl und Ausbildungs­inhalte konkretisiert.

Unser zertifizierter Ausbilder für Brandschutzhelfer führt die Schulung bei Ihnen vor Ort durch, so dass auch die besonderen Brandgefahren im Betrieb angesprochen werden.

Laden Sie sich hier unser Informations-PDF herunter.

Ausbildung / regelmäßige Schulung Ihrer Evakuierungs­helfer

Der Arbeitgeber ist nach ArbSchG §10/VDI 4062 zur Erstellung eines Räumungs- und Evakuierungs­konzeptes und zur Schulung seiner Mitarbeiter für den Räumungs- und Evakuierungs­fall verpflichtet. Die Arbeits­stätten­verordnung verpflichtet den Arbeit­geber, in angemessenen Zeit­abständen anhand der Objekt­pläne dies praxis­nah und mit den vorhandenen Rettungs­mitteln zu üben, wie sich Arbeit­nehmer und Besucher im Gefahr- und Katastrophen­fall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Wichtig ist dies insbesondere bei Publikums­verkehr, in Alten­heimen, Kranken­häusern, bei Behinderten­einrichtungen und Kinder­tages­stätten, aber auch Betrieben.

Wir erstellen Ihnen Ihr objekt­bezogenes Evakuierungs­konzept und schulen dazu Ihre Mitarbeiter in Theorie und in der Praxis.

Verantwortung – Haftung – Prüfung

Immer wieder kommt es zu Unfällen auf Kinderspielplätzen. Nicht selten sind die Ursachen defekte, beschädigte oder fehlerhaft montierte Spielgeräte.

Die Verantwortung des Betreibers hinsichtlich des uneingeschränkten und verkehrssicheren Zustandes seiner Spielgeräte ist durch eine reine Sichtprüfung, wie diese oftmals durch eigenes Personal durchgeführt wird, nicht zu erreichen! Das stellt auch das OLG Celle in seinem Urteil 9U201/91 fest.

Eine Kontrolle in regelmäßigen Abständen durch sach- und fachkundige Prüfer mit der dazugehörenden Dokumentation ist daher Pflicht!



Unser Leistungsumfang

Der Prüfdienst von A&B GmbH bietet Ihnen die jährliche Generalüberprüfung durch Sachkundige inkl. der dazugehörenden Dokumentation – zu einem fairen, kalkulierbarem Festpreis pro Spielplatz.

Wir bieten:

  • Jährliche Generalüberprüfung Ihrer Spielplätze
  • Erstellung der Dokumentation
  • Beratung bei Neuplanungen und Umgestaltungen von Spielplätzen
  • Abnahmeinspektionen von Spielgeräten und Spielplätzen

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Wenn wir Ihnen ein Angebot erstellen sollen, können Sie unser Anfrage-Formular nutzen.

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